Gebühren

Benutzungsgebühren:

Die sogenannte "Benutzungsgebühr" setzt sich aus der Grundgebühr und der Verbrauchsgebühr zusammen.
Die Grundgebühr wird nach dem Dauerdurchfluss der verwendeten Wasserzähler berechnet, die Verbrauchsgebühr nach der Menge des aus unserer Einrichtung entnommenen Wassers.

aktuelle Grundgebühren pro Jahr:
Netto
Euro
MwSt. (7%)
Euro
Brutto
Euro
Dauerdurchfluss Wasserzähler bis 4 m³/h 125,00 € 8,75 € 133,75 €
  bis 10 m³/h 156,00 € 10,92 € 166,92 €
  bis 16 m³/h 190,00 € 13,30 € 203,30 €
  über 16 m³/h 340,00 € 23,80 € 363,80 €
 
aktuelle Verbrauchsgebühr
(01.01.2022 bis 31.12.2025):
Netto
Euro
MwSt. (7%)
Euro
Brutto
Euro
Gebühr pro entnommenen Kubikmeter Wasser: 2,12 € 0,15 € 2,27 €
 
Gebühr für bewegliche Wasserzähler
(Bauwasseranlage, Standrohr)
Netto
Euro
MwSt. (7%)
Euro
Brutto
Euro
Gebühr pro Tag 0,50 € 0,04 € 0,54 €
einmalige Verwaltungsgebühr je Standrohr-Ausgabe 50,42 € 9,58 € 60,00 €
Gebühr pro entnommen Kubikmeter Wasser: die jeweils aktuelle Verbrauchsgebühr (sh. oben)
Mit den Gebühren ist die Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe zu erheben (derzeit 7 %). | Stand: 01/2022

 

Muss ich Vorauszahlungen leisten?

Auf die Gebührenschuld setzen wir zum 01.05. und 01.10. jeden Jahres Vorauszahlungen (= Abschläge) in der Höhe der Hälfte der Jahresabrechnung des Vorjahres fest. Liegt uns kein Vorjahresverbrauch vor, wird der erwartete Jahresverbrauch durch uns geschätzt. Bezahlte Abschläge werden Ihnen bei der Jahresabrechnung angerechnet.

 

Wann erfolgt die Abrechnung der Gebühren?

Den Verbrauch rechnen wir jährlich zum 31.12. ab. Hierzu erhalten Sie einen entsprechenden Gebührenbescheid. Um die Höhe Ihrer Verbrauchsgebühr ermittel zu können, werden Sie von uns schriftlich aufgefordert, uns Ihren Zählerstand mitzuteilen. Diesen können Sie uns, nachdem Sie unser Schreiben zur Ablesung erhalten haben, online (QR-Code per Smartphone oder über unsere Homepage), per Post, per Fax oder E-Mail, aber auch telefonisch oder persönlich mitteilen.

 

Sie wollen die Fristen der fälligen Abschläge und der Abrechnung nicht übersehen?

Erteilen Sie uns einfach ein SEPA-Lastschriftmandat. Mit diesem ermächtigen Sie uns, die laufenden Wasser- / Abwassergebühren von Ihrem darin angegebenen Konto einzuziehen. Sie müssen sich nicht mehr um die fristgerechte Überweisung kümmern. Natürlich können Sie dem SEPA-Lastschriftmandat jederzeit widersprechen.

Bitte beachten Sie, dass uns das SEPA-Lastschriftmandat aus rechtlichen Gründen mit Originalunterschrift vorliegen muss!
Informationen zum Thema Datenschutz und für was wir Ihren Daten verwenden, finden Sie hier.

 

Sie wollen Ihren Abschlag anpassen?

Hierzu stehen wir Ihnen gerne persönlich, telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

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Beispielrechnung für die Benutzungsgebühr des Zweckverbandes ab 01.01.2022:

Ein durchschnittlicher Haushalt (3 Personen) benötigt ca. 150 m³ Wasser im Jahr. Daraus ergibt sich folgende Wassergebühr:

Grundgebühr für ein Jahr (= 365 Tage) - Wasserzähler bis 4 m³ /h 125,00 €
 Wasserverbrauch:    150 m³ x 2,12 € 318,00 €
 Grundgebühr + Verbrauchsgebühr, netto = 443,00 €
 zuzügl. Mehrwertsteuer (derzeit 7%) 31,01 €
 jährliche Benutzungsgebühr (brutto)
= 474,01 €

 

 

Alle unsere aktuellen Satzungen finden Sie in unserem Download-Center.