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Antrag auf Hausanschluss - Oberes Kollbachtal

1.     Der Antrag für die Verlegung einer Grundstückanschlussleitung bzw. für Arbeiten an der Hausinstallation muss mit den erforderlichen Angaben mindestens 3 Wochen vor dem gewünschten Ausführungstermin bei der Wasserversorgung vorliegen.

 

2.     Nach den Bestimmungen der Wasserabgabesatzung wird zwischen Grundstücksanschlussleitung und der Anlage des Grundstückseigentümers (Hausinstallation) unterschieden.

 

Grundstücksanschlussleitung

 

Der Grundstücksanschluss wird vom Zweckverband hergestellt, angeschafft, verbessert, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt. Er muss zugänglich und vor Beschädigungen geschützt sein.

 

Der Zweckverband bestimmt Zahl, Art, Nennweite und Führung der Grundstücksanschlüsse sowie deren Änderung. Er bestimmt auch, wo und an welche Versorgungsleitung anzuschließen ist. Der Grundstückseigentümer ist vorher zu hören; seine berechtigten Interessen sind nach Möglichkeit zu wahren. Soll der Grundstücksanschluss auf Wunsch des Grundstückseigentümers nachträglich geändert werden, so kann der Zweckverband verlangen, dass die näheren Einzelheiten einschließlich der Kostentragung vorher in einer gesonderten Vereinbarung geregelt werden.

Der Grundstückseigentümer hat die baulichen Voraussetzungen für die sichere Errichtung des Grundstücksanschlusses zu schaffen. Der Zweckverband kann hierzu schriftlich eine angemessene Frist setzen. Der Grundstückseigentümer darf keine Einwirkungen auf den Grundstücksanschluss vornehmen oder vornehmen lassen.

Der Grundstückseigentümer und die Benutzer haben jede Beschädigung des Grundstücksanschlusses, insbesondere das Undicht werden von Leitungen sowie sonstige Störungen unverzüglich dem Zweckverband mitzuteilen.

 

Wichtiger Hinweis: Die Einführung der Rohre und Kabel für die Hausversorgung muss zuverlässig gas- und wasserdicht sein. Das Fordern DIN 18195 und DIN 18322, ergänzt durch die Technische Regel VP 601 der DVGW. Dafür gibt es industriell gefertigte Hauseinführungssysteme wie die Mehrsparteneinführung bzw. die Einzelbaueinführung die als anerkannte Regel der Technik gelten.

 

Der Einbau von Wellrohren, Flex-Rohren, KG-Rohren sowie PVC-Rohren als Mauerdurchführung für die Wasseranschlussleitung sind nicht zulässig, da hier eine sachgemäße Abdichtung nicht gewährleistet werden kann.

 

Für Rückfragen steht Ihnen ihre Wasserversorgung Mittlere Vils (08744-9612-0) zur Verfügung. Weitere Informationen zu Thema Hauseinführung erhalten Sie auch im Internet unter www.fhrk.de.

 

Hausinstallation

Für die Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Hausinstallation können nur Installationsunternehmen beauftragt werden, die gemäß der AVB Wasser V § 12 Abs. 2 und unserer Wasserabgabesatzung (WAS) in ein Installateur Verzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragen sind und einen gültigen Installateur-Ausweis vorweisen können. Die Hausinstallation ist nach den Bestimmungen der DIN 1988 „Trinkwasser Leitungsanlagen in Grundstücken“ auszuführen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die bestehenden Druckverhältnisse den Einbau eines Druckminderventils erforderlich machen können. Dies ist durch das Installationsunternehmen zu prüfen. Schäden, welche der Wasserversorgung durch die Nichtbeachtung dieser Richtlinien entstehen, gehen zu Lasten des Anschlussnehmers

 

3. Die Wasserversorgung weist darauf hin, dass die Grundstücksanschlussleitung jederzeit zugänglich sein muss und somit nicht überbaut werden darf (z. B. Bäume, Carports, Garagen, tiefwurzelnde Sträucher, Tonnenhäuschen usw.).

 

4. Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass sich der Hauseigentümer mit der Antragstellung für die Beschilderung (durch die Wasserversorgung Mittlere Vils) an einen geeigneten Platz (Hauswand oder der gleichen) des Hausanschlusses einverstanden erklärt.

 

5. Sollte Bauwasser benötigt werden, so ist dies unbedingt vor Baubeginn bei der Wasserversorgung anzugeben. Für diesen Fall ist es erforderlich, dass der Grundstückseigentümer das Hinweisblatt für Bauwasser durch Unterschrift anerkennt. Der Wasserzähler wird mit Fertigstellung der Anschlussleitung eingebaut.

 

Hinweis:

Gemäß § 11 der Wasserabgabesatzung (WAS) dürfen Arbeiten an der Hausinstallation, außer durch das Wasserversorgungsunternehmen (WVU) selbst, nur von ausreichen qualifizierten Fachfirmen durchgeführt werden. Das Installationsunternehmen muss in ein Installateur-Verzeichnis eines WVU eingetragen sein und einen gültigen Ausweis besitzen. Der Installateur Ausweis muss vor Beginn der Installationsarbeiten unaufgefordert vorgelegt werden. Bei der Beantragung ist eine Rohrnetzberrechnung nach DIN 1988-300 vorzulegen.

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Antrag

Antrag auf *

Auftraggeber

Bauvorhaben

Unterlagen, die vom Antragsteller zusammen mit dem Antrag einzureichen sind:

Grundstückserklärung

Eigentümer des im Antrag bezeichneten Grundstückes ist/sind: *

Bei Garagenneubau - auch Garagenan- und -einbau am/im Wohnhaus

Wird in diesem Gebäude eine Wasserleitung installiert? *

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Installationsunternehmen

Gemäß § 11 der Wasserabgabesatzung (WAS) dürfen Arbeiten an der Hausinstallation, außer durch das Wasserversorgungsunternehmen (WVU) selbst, nur von ausreichend qualifizierten Fachfirmen durchgeführt werden. Das Installationsunternehmen muss in ein Installateurs Verzeichnis eines WVU eingetragen sein und einen gültigen Ausweis besitzen. Der Installateur Ausweis muss dem Bauherren vor Beginn der Installationsarbeiten unaufgefordert vorgelegt werden.

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