Bekanntmachung - Rückwirkende Anpassung der Benutzungsgebühr zum 01.01.2022

Der Zweckverband Wasserversorgung Oberes Kollbachtal gibt bekannt, dass die Verbrauchsgebühr (vgl. § 12 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des ZV Wasserversorgung Oberes Kollbachtal) zum 01.01.2022 wegen der Kostenentwicklung bzw. entsprechend den abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst wird.

Vorbehaltlich der noch durchzuführenden endgültigen Kalkulation wird die Anpassung voraussichtlich zu einer Erhöhung der Verbrauchsgebühren gegenüber den derzeit geltenden Beitrags- und Gebührensätzen führen.

In welcher Höhe eine Anpassung der Gebühr erforderlich wird kann erst nach Abschluss der von einem unabhängigen Gutachter (Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband, München) noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden.

Dieses Vorgehen ist öffentlich bekanntzumachen und dient lediglich als Vorabinformation der Beitrags- und Gebührenzahler, da die endgültige Berechnung zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden kann. Die Anpassung der Verbrauchsgebühr muss jedoch aus verwaltungsrechtlichen und verwaltungstechnischen Gründen zum 01.01.2022 erfolgen.

 

Das Amtsblatt des Landkreises Rottal-Inn Nr. 24/2021 vom 25.11.2021, welches die öffentliche Bekanntmachung beinhaltet, finden Sie hier.