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Sie bauen ein Haus oder wollen Ihren bestehenden Hausanschluss ändern? Hier finden sie alle notwendigen Anträge.

 

Antrag auf Bauwasser

Einen Antrag auf Bauwasser müssen Sie bei uns stellen, wenn Sie bereits für Ihre Baustelle Wasser benötigen. Dazu wird ein Wasserzähler von unseren Technikern an einen, meist schon auf dem Grundstück vorhandenen, Wasserschlauch installiert.

Aus organisatorischen Gründen ist es notwendig, dass der Antrag auf Bauwasser mindestens zwei  Wochen vor dem Bauwasserinstallationstermin bei uns vorliegt.

⇒  zum Online-Antrag


Antrag auf Hausanschluss

Diesen Antrag benötigen Sie, wenn Sie Ihr Grundstück erstmals an unsere Einrichtung anschließen wollen oder Ihren bestehenden Hausanschluss ändern lassen möchten.

Der Wasserzähler kann in Ihrem Wohnhaus oder einem Nebengebäude (frostsicher) installiert werden. Hierzu wird die Hausanschlussleitung zum vorgesehenen Raum verlegt und der Wasserzähler fest installiert.

Aus organisatorischen Gründen ist es notwendigt, dass der Antrag auf Hausanschluss mindestens vier Wochen vor dem Installationstermin bei uns vorliegt.

⇒  zum Online-Antrag


Antrag auf Löschwassermessung

Löschwasser ist das zum Feuerlöschen verwendete bzw. zur Verfügung stehende Trink- und/oder Brauchwasser, das aus unserem Wassernetz im Brandfall entnommen werden kann.

Der Zweckverband Wasserversorgung Oberes Kollbachtal führt in seinem Wasserversorgungsnetz nach schriftlicher Beauftragung eine Überprüfung der Löschwasserversorgung für den entsprechenden Löschbereich gemäß DVGW-Arbeitsblatt W 405 durch. Die Überprüfung ist kostenpflichtig und wird von einer externen Fachfirma vorgenommen. Nach der Durchführung der Messarbeiten, werden Ihnen diese nach tatsächlich angefallenem Aufwand berechnet. 

⇒  Download: Antrag auf Löschwassermessung

 


Antrag auf Erstellung einer Schlussrechnung

Diesen Antrag benötigen Sie, wenn Sie Ihr angeschlossenes und versorgtes Grundstück verkaufen. Nach Angabe aller notwendigen Daten erstellen wir eine Schlussrechnung zum angegebenen Eigentumsübergangsdatum.


⇒  Angaben zur Erstellung einer Schlussrechnung (Download)


Erteilung SEPA-Lastschriftmandat

Durch die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates können Sie uns zur Einziehung der Wassergebühren (Abschläge und jährliche Abrechnung) ermächtigen. Diese Erteilung ist jederzeit widerruflich!

⇒  SEPA-Lastschriftmandat (Download)